Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9096/05 B |
Zitiervorschläge
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 6 K 9096/05 B (https://dejure.org/2009,15855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geeignetheit eines sog. Sammelbriefkastens für die Ersatzzustellung nach § 180 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustellung eines Haftungsbescheids an den Untermieter einer Wohnung durch Einlegen in den zu der Wohnung gehörenden Briefkasten
- datenbank.nwb.de
Zustellung eines Haftungsbescheids an den Untermieter einer Wohnung durch Einlegen in den zu der Wohnung gehörenden Briefkasten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ersatzzustellung auch in sog. Sammelbriefkasten möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1619
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - L 5 ER 319/07
Ersatzzustellung bei Sammelbriefkasten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9096/05
Selbst ein sog. Sammelbriefkasten, der für mehrere Wohnungen oder Geschäftsräume eingerichtet ist, ist für eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO geeignet (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 10. Januar 2008 L 5 ER 319/07 KR, nicht veröffentlicht). - VG Frankfurt/Main, 12.04.2006 - 9 E 2085/05
Wirksamkeit der Ersatzzustellung einer Zurruhesetzungsverfügung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9096/05
Dies hat zur Folge, dass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Adressaten nicht mehr ankommt (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. , Urteil vom 12. April 2006 9 E 2085/05, nicht veröffentlicht). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9096/05
Zwischen dem Kläger und dem Beklagten ist unstreitig, dass der Kläger die Wohnung zum Schlafen und Leben nutzte; auf die ordnungsbehördliche Meldung kommt es nicht an, wobei diese im Streitfall im November 2004 ebenfalls erfüllt war (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg- Vorpommern , Beschluss vom 15. Oktober 2007 1 L 193/07, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland 2007, 491, mit weiteren Nachweisen). - VG Aachen, 10.01.2006 - 2 K 2346/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage gegen einen Bescheid zur Heranziehung zu …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9096/05
Wird ein derartiger Briefkasten von mehreren Personen, die in derselben Wohnung wohnen, genutzt, kommt es für den Bekanntgabezeitpunkt nicht darauf an, wie die Briefkastenleerung erfolgt und wie und wann die Post unter den Mitgliedern der Wohnung verteilt wird (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 10. Januar 2006 2 K 2346/03, nicht veröffentlicht).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 15 AS 1029/09 Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Adressaten kommt es daher für die Frage der Wirksamkeit der Zustellung nicht an, dieser Umstand hat allenfalls für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Bedeutung (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.06.2009, Az. 6 K 9096/05 B, Rdnr. 15;… Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2005, Az. 5 Sa 164/05, Rdnr. 13, jeweils zitiert nach Juris).